Auch in Baden-Württemberg, wo die Uhren in Sachen schulische Inklusion traditionell langsamer ticken, kommt einiges in Bewegung. Ab dem kommenden Schuljahr sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Baden-Württemberg gemeinsam zur Schule gehen und zusammen unterrichtet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor.
Der Gesetzentwurf hebt die Sonderschulpflicht auf. Eltern von Kindern mit Behinderung erhalten dadurch ein echtes Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine Regelschule besuchen soll.
Quelle: Kobinet