Moin,
Der vollständige
Artikel bezieht sich auf Die
Pressemitteilung des BUndesministerium des Innern.
Zur Frage: Nach meinem Verständnis war der Schwerbehindertenausweis kein Ausweissokument im o.g. Sinne, sondern ein Nachweis zur Berechtigung von Leistungen, etc. Jedenfalls bei Erwachsenen, wie bereits erwähnt wurde. Aber hier in Bezug auf Kinder kann ich mich auch irren, da ich mich bisher nicht näher damit habe. Wer hierzu rechtsgültige Quellen hat, darf sie gerne mitteilen!